Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Inländische Joint-Venture-Tochtergesellschaft
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§ 90 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 MinStG erfasst auch die inländische Joint-Venture-Tochtergesellschaft. Für dem Begriff der Joint-Venture-Tochtergesellschaft kann auf die (allgemeine) Definition in § 67 Abs. 7 Satz 1 MinStG verwiesen werden. Demnach handelt es sich um eine Einheit deren Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard von einem Joint Venture (i.S.d. § 67 Abs. 4 MinStG) in den Konzernabschluss einbezogen werden oder bei Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards in den Konzernabschluss einbezogen werden würden (zu den Einzelheiten § 67 MinStG Rz. 32 ff.).