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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Regelungsinhalt § 50a Abs. 2 Satz 3 MinStG

76

Passive latente Steuern in Bezug auf Posten, die nach den Vorschriften des dritten Teils des MinStG bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts auszunehmen sind oder ausgenommen werden, dürfen nicht nach Satz 1 oder Satz 2 zusammengefasst werden (Satz 3). Der Anwendungsbereich entspricht damit den latenten Steueraufwendungen und -erträgen, die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung erfasst werden, bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern jedoch auszunehmen sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MinStG).

77

Die Regelungsinhalt ist missverständlich. Die adressierten passiven latenten Steueraufwendungen sind im Geschäftsjahr ihrer Entstehung bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern auszunehmen (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MinStG). Dem gegenüber bestimmt Satz 3, dass diese für Zwecke der Nachversteuerung nicht zusammengefasst werden dürfen. Da die Zusammenfassung von passiven latenten Steuern ausschließlich im Kontext der Nachversteuerung zu verorten ist, muss denklogisch davon ausgegangen werden, dass es sich um passive latente Steuern handelt, für die die Nachversteuerung...

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