Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 22 Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen
Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen entsprechen den Nettogewinnen oder Nettoverlusten, einschließlich damit im Zusammenhang stehender erfasster Steuern, des Geschäftsjahres aus Neubewertungen von Sachanlagen, deren Buchwerte nach den einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen regelmäßig an den beizulegenden Zeitwert angepasst werden, sofern diese Anpassungen im sonstigen Ergebnis abgebildet und die damit im Zusammenhang stehen-den Gewinne und Verluste anschließend nicht erfolgswirksam erfasst werden.
MinStRL
Artikel 16 Abs. 2 Buchst. d iVm. Artikel 16 Abs. 1 Buchst. d nach der Neubewertungsmethode berücksichtigte Gewinne oder Verluste
(2)
Um die maßgeblichen Gewinne oder Verluste einer Geschäftseinheit zu bestimmen, werden deren bilanzielle Nettoerträge oder -verluste um den Betrag der folgenden Posten angepasst:
[...]
d) nach der Neubewertungsmethode berücksichtigte Gewinne oder Verluste,
[...]
(1)
Für die Zwecke dieses Artikels gelten fo...