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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Korrektur bei Widerruf des Wahlrechts

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Wird das Wahlrecht nach § 37 Abs. 1 MinStG wirksam gem. § 77 Abs. 2 Satz 2, 3 MinStG durch die berichtspflichtige Geschäftseinheit widerrufen, ist zu prüfen, ob sich infolge hiervon ein nach § 37 Abs. 2 Satz 2 MinStG zu bestimmender Anpassungsbedarf zur Verhinderung einer Doppelerfassung oder Nichterfassung ergibt.

57

Durch die Korrektur ist die mindeststeuerliche Situation hinsichtlich der zusammengefassten Geschäftsvorfälle herzustellen, die ohne Ausübung des Wahlrechts nach § 37 Abs. 1 MinStG bestehen würde. Hierdurch sollen im Ergebnis einerseits die in der Rechnungslegung erfassten Buchwerte wieder anstelle der bisherigen Mindeststeuer-Buchwerte i.S.v. § 50 Abs. 1a Satz 1 MinStG für mindeststeuerliche Zwecke erfasst werden und andererseits soll die Ergebniswirkung aus der Erfassung der betroffenen Geschäftsvorfälle mindeststeuerlich nachvollzogen werden. Weder aus der Gesetzesbegründung noch der OECD-Kommentierungen ergeben sich weitere konkretisierende Ausführungen zur Korrektur im Zeitpunkt des Widerrufs.

58

Da der Widerruf erst nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums wirksam wird, ist die Korrektur nach § 18 Nr. 12 i.V.m. § 37 Abs. 2 Satz 2 MinStG im ersten Geschäftsjahr nach Ab...

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