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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Ausgeschlossene Einheiten

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§ 67 Abs. 4 Nr. 2 MinStG: Die Ziff. 2 bis 4 des § 67 MinStG sollen bestimmte Einheiten vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausnehmen, die ansonsten als Joint Venture gelten würden. Dies betrifft insbesondere Einheiten, die in engem Zusammenhang mit § 5 MinStG stehen — sei es, weil sie selbst als ausgeschlossene Einheiten gelten, von einer solchen Einheit gehalten werden oder Teil einer Gruppe sind, die ausschließlich aus ausgeschlossenen Einheiten besteht. Gemäß § 67 Abs. 4 Nr. 2 MinStG sind Joint Ventures ausgenommen, die unmittelbar die Kriterien einer ausgeschlossenen Einheit erfüllen. Da diese Einheiten nach § 5 MinStG ohnehin nicht der Mindeststeuer unterliegen, ist es nur folgerichtig, S. 1092 sie auch nicht als Joint Ventures einzustufen. Zu den betroffenen Einheiten zählen u.a. staatliche Einrichtungen, internationale Organisationen, Non-Profit-Organisationen und Pensionsfonds (s. § 5 MinStG Rz. 1 ff. für weitere Details).

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§ 67 Abs. 4 Nr. 3 MinStG: Weiterhin sind Einheiten ausgenommen, deren Eigenkapitalbeteiligungen von einer ausgenommenen Einheit gem. § 5 MinStG unmittelbar gehalten werden und die eine der folgenden Bedingungen erfüll...

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