Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Definition
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Der beizulegende Zeitwert (fair value) entspricht einem potentiellen Preis, den Marktteilnehmer bei einer geordneten Transaktion unter aktuellen Marktbedingungen im Hauptmarkt oder alternativ im vorteilhaftesten Markt am Bewertungsstichtag für die Veräußerung eines Vermögenswerts oder die Übertragung einer Verbindlichkeit erzielen würden (IFRS 13.24). Der beizulegende Zeitwert basiert auf einer hypothetischen Transaktion am Bewertungsstichtag. Für die Ermittlung gilt es, den Prozess der Bildung eines Veräußerungs- bzw. Übertragungspreises (exit price) an einem Markt zu simulieren. Der beizulegende Zeitwert spiegelt eine marktbasierte Bewertung wider (Verkehrswert) und vermeidet eine auf das einzelne Unternehmen zugeschnittene Messung.
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Verkaufsrestriktionen eines Vermögenswertes am Bewertungsstichtag stehen dem Zugang zum Hauptmarkt bzw. zum vorteilhaftesten Markt nicht entgegen. Die Restriktionen beeinflussen jedoch als charakteristisches Merkmal des finanziellen Vermögenswerts den beizulegenden Zeitwert nur, wenn ein anderer Marktteilnehmer sie bei der Preisfin...