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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Nationale Ergänzungssteuer, §§ 90 ff. MinStG

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Im Rahmen der Ermittlung des effektiven Steuersatzes für Zwecke der Berechnung des Zuordnungsschlüssel sind nationale Ergänzungssteuern nur insoweit zu berücksichtigen als die gemischte Hinzurechnungsbesteuerung selbst eine Anrechnung zulässt. Unter GILTI können ausländische Steuern etwa zu 80 % angerechnet werden. Das heißt für Zwecke der Anwendung des § 88 MinStG auf GILTI sind im Rahmen der Ermittlung des Zuordnungsschlüssels nationale Ergänzungssteuern zu 80 % zu berücksichtigen. Nationale Ergänzungssteuern haben Vorrang vor § 88 MinStG, wenn diese unter der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung angerechnet werden. Dies ist etwa bei GILTI der Fall.

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