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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Als zentrale Tatbestandsvoraussetzung stellt § 20 Abs. 1 Satz 1 MinStG auf Eigenkapitalbeteiligungen ab. Was als Eigenkapitalbeteiligung im Allgemeinen zu verstehen ist, definiert § 7 Abs. 8 MinStG. Im Sinne dieser Norm handelt es sich bei einer Eigenkapitalbeteiligung um eine Beteiligung am Eigenkapital, die mit Rechten an den Gewinnen, dem Kapital oder den Rücklagen eines Unternehmens, einschließlich der Gewinne, des Kapitals oder der Rücklagen der Betriebsstätte eines Stammhauses verbunden ist. Für Zwecke der Anwendung der Dividendenkürzungsvorschrift enthält § 20 Abs. 1 MinStG gesonderte Bestimmungen, die insofern als lex specialis die allgemeine Definition verdrängen. Nach den Vorgaben von § 20 Abs. 1 Nr. 1 MinStG ist eine Eigenkapitalbeteiligung in Form einer Schachtelbeteiligung nur gegeben, wenn eine Beteiligung am Gewinn, Kapital, den Rücklagen oder Stimmrechten einer ausschüttenden Einheit gegeben ist.

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§ 20 MinStG ist unmittelbar mit der Kürzungsvorschrift des § 18 Nr. 2 MinStG verbunden. Während § 18 Nr. 2 MinStG als Rechtsfolgennorm lediglich die Kürzung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses resp. -Jahresfehlbetrages anordnen, enthält § 20 MinStG Ausführungen zum Divid...

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