Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Nationale Umsetzung: Das Mindeststeuergesetz
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Als Richtlinie entfaltet das Unionsrecht keine unmittelbare Wirkung im innerstaatlichen Steuerrecht; es bedarf der Umsetzung durch nationales Gesetz. Der deutsche Gesetzgeber war unionsrechtlich verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie 2022/2523 fristgerecht umzusetzen. Der Gesetzentwurf wurde durch das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet und als Regierungsvorlage in den Deutschen Bundestag eingebracht. Aufgrund der Novität und Komplexität der Regelungen hatte man sich dafür entschieden, dass dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren ein Diskussionsentwurf vorangestellt wird. Dieser wurde am veröffentlicht und nach Auswertung der Stellungnahmen erfolgte dann erst der übliche Referentenentwurf am , welcher die wesentliche Grundlage für den Regierungsentwurf vom bildete. Das Mindeststeuergesetz wurde am verkündet und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.