Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
4
Die Vorschrift setzt Art. 28 Abs. 6 und 7 der MinStRL zutreffend um. Aus europarechtlicher Sicht könnten jedoch Bedenken gegen die Niederlassungsfreiheit bestehen, weil grenzüberschreitende Beteiligungen an transparenten Einheiten (§ 69 MinStG) durch die abweichende Anwendung der Substanzausnahme (§ 58 MinStG) schlechter gestellt werden als inländische Beteiligungen.
5
Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint bei Personengesellschaften ein Verstoß gegen die Rechtsformneutralität und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) denkbar, weil bei Kapitalgesellschaften die Substanzausnahme immer in voller Höhe berücksichtigt wird — unabhängig vom Sitz des Gesellschafters.
Im Übrigen wird bezüglich der verfassungs- und unionsrechtlichen Bezüge ergänzend auf Anhang 4 verwiesen (Anhang 4 Rz. 1 ff.).