Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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B. Überblick
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Der Wortlaut des § 40 MinStG umreißt in eine Sachverhaltskonstellation, die sich einem Rezipienten nicht intuitiv erschließen lässt. Um den Regelungsbereich deutlich zu machen und gegenüber anderen Sachverhaltskonstellationen abzugrenzen, werden im nachfolgenden Überblick zunächst die Zusammenhänge skizziert, bevor in den nachfolgenden Abschnitten die einzelnen Aspekte der Norm dargestellt werden. Im Mittelpunkt der Übersicht steht dabei die Behandlung von Effekten im IFRS-Abschluss (untergliedert in Konzernabschluss und Einzelabschluss) sowie nach den einschlägigen Bestimmungen des MinStG. Sie soll zudem dazu dienen, die von der § 40 MinStG beabsichtigte korrespondierende Behandlung der Ergebniseffekte aus einem Sicherungsgeschäft und dem zugrunde liegenden Grundgeschäft deutlich zu machen.
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IFRS
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Konzernabschluss
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Einzelabschluss (Reporting Package) der
Geschäftseinheit
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Reporting Package der Geschäftseinheit
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Grundgeschäft
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Fremdwährungsbewertung einer „Nettoinvestition... | |||