Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Primärrecht
a) Vereinbarkeit von § 8 MinStG mit dem unionsrechtlichen Primärrecht
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Die Umsetzung des § 8 MinStG entspricht in seinem Regelungsgehalt den Vorgaben der Art. 5, 6 und 8 MinStRL. Auf die Vereinbarkeit des § 8 MinStG mit dem unionsrechtlichen Sekundärrecht wurde bereits eingegangen (s. Rz. 21 ff.). Die Regelungen des Art. 5, 6 und 8 MinStRL enthalten explizite Vorgaben zur Ausgestaltung der PES. Da den Mitgliedstaaten insofern kein Umsetzungswahlrecht verbleibt, ist von einer abschließenden Harmonisierungsmaßnahme auszugehen. Damit entfaltet die MinStRL eine Sperrwirkung für den unionsrechtlichen Prüfmaßstab. Die nationalen Vorschriften sind mithin allein an den Richtlinienvorgaben zu messen.
b) Vereinbarkeit von Art. 5, 6 und 8 MinStRL mit dem unionsrechtlichen Primärrecht
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Wenngleich für § 8 MinStG die verfassungsrechtlichen Grundrechte und auch die Grundfreiheiten als Prüfungsmaßstab versperrt sind, müssen sich Art. 5, 6 und 8 MinStRL selbst wiederum an den primärrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts messen lassen.
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Zunächst ist zu prüfen, ob sich au...