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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Materiell-rechtliche Relevanz der Verweisung

204

Die Verweisung ist materiell-rechtlich an unterschiedlichen Stellen relevant. In den §§ 82 Abs. 4 Satz 1, 83 Abs. 4 Satz 2 und 100 MinStG verweist die Regelung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit einer ausländischen Regelung auf die MinStRL. Die Anwendung der Regelungen ist von der Vergleichbarkeit mit der MinStRL abhängig. Die §§ 82 Abs. 4 Satz 1 und 83 Abs. 4 Satz 2 MinStG verweisen auf die MinStRL, um zu prüfen, ob eine ausländische Geschäftseinheit bereits in deren Anwendungsbereich fällt und sich in einem Übergangsjahr befindet, vgl. § 82 Abs. 4 Satz 1 MinStG (§ 82 MinStG Rz. 21 ff.); § 83 Abs. 4 Satz 2 MinStG (§ 83 MinStG Rz. 33 ff.). § 100 MinStG ermöglicht einen Treaty-Override nur, wenn die ausländischen Vorschriften der MinStRL entsprechen (vgl. § 100 MinStG Rz. 1 ff.). § 99 Abs. 2 MinStRL enthält eine Ermächtigung zur Unterrichtung der Kommission zur Implementierung der NES nach Art. 11 Abs. 4 MinStRL und verweist entsprechend auf die MinStRL. (Vgl. § 99 MinStG Rz. 13).

205

Art. 50 der MinStRL erlaubt es Mitgliedstaaten, in denen höchstens zwölf oberste Muttergesellschaften unter die Mindeststeuer fallen, die Anwendung der PES und SES für sechs aufeinanderfolgende Geschäftsjahre auszuse...

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