Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag (Abs. 3 Satz 3 Nr. 3)
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Das Nachversteuerungskonto wird nachrangig zu Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (vgl. Rz. 47 ff.) und Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 (s. Rz. 51 f.) um einen nach Abs. 4 (vgl. Rz. 56) gebildeten Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag gemindert, wenn dieser im laufenden Geschäftsjahr geltend gemacht wird . Ein Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag kann dabei zeitlich unbegrenzt vorgetragen und genutzt werden (vgl. auch Rz. 58).