Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Begrenzung der angepassten erfassten Steuern auf den der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteil (Abs. 1 Satz 3)
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Nach Abs. 1 Satz 3 umfassen die angepassten erfassten Steuern der Investmenteinheit nur die Steuern, die auf Gewinne entfallen, die zu dem der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteil am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit gehören.
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Abs. 1 Satz 3 begrenzt die Regelung in Abs. 1 Satz 2, wonach die angepassten erfassten Steuern einer Investmenteinheit auch die ihr gem. § 49 MinStG zuzurechnen Steuern sind, auf den der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteil am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die oberste Muttergesellschaft an dem unmittelbaren Gesellschafter der Investmenteinheit nicht zu 100 % beteiligt ist.
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Im Übrigen enthält Abs. 1 Satz 3 nach hier vertretener Auffassung keinen weiteren Regelungsbereich. Denn nach Abs. 1 Satz 2 bestehen die angepassten erfassten Steuern einer Investmenteinheit darüber hinaus auch aus der Summe der angepassten erfassten Steuern gem. §§ 44 bis 48 MinStG, die auf den der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteil a...