Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Eliminierung handelsrechtlicher asymmetrischer Währungsgewinne und -verluste
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Ausgangspunkt für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts bildet der Mindeststeuer-Jahresüberschuss, der in der funktionalen Währung für Zwecke der Rechnungslegung aufzustellen ist. Wie in Rz. 29 näher erläutert, enthält der Mindeststeuer-Jahresüberschuss asymmetrische Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von in funktionaler Währung für steuerrechtliche Zwecke denominierten Sachverhalten in die funktionale Währung für Zwecke der Rechnungslegung resultieren (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 MinStG). Zudem enthält der Mindeststeuer-Jahresüberschuss asymmetrische Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Umrechnung von in einer dritten Währung erfassten Sachverhalten in die funktionale Währung für Zwecke der Rechnungslegung (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 MinStG).
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Für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns sind die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss enthaltenen asymmetrischen Fremdwährungsgewinne und -verluste in einem ersten Schritt zu eliminieren. Dies geschieht durch die Kürzung um asymmetrische Fremdwährungsgewinne und die Hinzurechnu...