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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

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§ 21 MinStG korrigiert das für Rechnungslegungszwecke ermittelte Ergebnis, indem es bestimmte handelsrechtliche Gewinnbestandteile aus Eigenkapitalbeteiligungen abzieht und im JÜ enthaltenen Verluste neutralisiert bzw. herausrechnet, die ohne Korrektur nach den Rechnungslegungsregeln im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthalten wären, denen jedoch keine korrespondierende Steuerbelastung oder -entlastung gegenübersteht. Entscheidend für die Korrektur ist, dass die Ergebniswirkungen in der GuV erfasst werden, nicht im sog. other comprehensive income (OCI) nach IFRS. Mit den Korrekturen werden Unterschiede in der Gewinnermittlung für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung einerseits und den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften andererseits ausgeglichen.

Dass Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der Veräußerung von bestimmten Anteilen und von Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, von einer Besteuerung ausgenommen werden, wurde bereits in der OECD als Gru...

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