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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Verhältnis zu anderen Vorschriften innerhalb des MinStG

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§ 16 MinStG: § 52 Abs. 1 und 2 MinStG gelten über den Rechtsfolgenverweis des § 16 Abs. 3 MinStG entsprechend für betragsmäßige und fremdvergleichskonforme Anpassungen („Verrechnungspreiskorrekturen“) i.S.d. § 16 MinStG (§ 16 MinStG Rz. 1 ff.). Die Anpassung dem Grunde und der Höhe nach bestimmt sich ausschließlich nach den Grundsätzen des § 16 Abs. 1 und 2 MinStG. Die entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 1 und 2 MinStG führt dazu, dass die Berücksichtigung einer Minderung des Verrechnungspreises für ein vorangegangenes Geschäftsjahr für dieses Geschäftsjahr und eine Erhöhung für das Geschäftsjahr, in dem die Steuerfestsetzung geändert wird, erfolgt. Zur Ausübung des Wahlrechts aus § 52 Abs. 4 MinStG in Bezug auf Verrechnungspreiskorrekturen, s. Rz. 77.

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§ 24 MinStG: Die Korrektur von Bilanzierungs- und Bewertungsfehlern i.S.d. § 24 Abs. 1 MinStG für vorangegangene Geschäftsjahre erfolgt gem. § 18 Satz 1 Nr. 8 MinStG grundsätzlich durch Vermehrung bzw. Minderung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags des laufenden Geschäftsjahres (§ 24 MinStG Rz. 9 ff.). Soweit die Korrektur entsprechender Bilanzierungs- und Bewertungsfehler jedoc...

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