Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Höchstwert der materiellen Vermögenswerte (Abs. 2 Nr. 2)

26

§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MinStG sieht vor, dass der Anwendungsbereich des § 83 MinStG nur eröffnet ist, wenn der Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten, die in allen Steuerhoheitsgebieten außerhalb des Referenzsteuerhoheitsgebiets belegen sind, 50 Millionen Euro nicht übersteigt. Das Referenzsteuerhoheitsgebiet wird in Abs. 3 definiert (hierzu unter Rz. 30 ff.). Die materiellen Vermögenswerte werden dabei mit ihrem durchschnittlichen Buchwert zu Beginn und Ende des maßgeblichen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung etwaiger Abschreibungen erfasst, vgl. § 83 Abs. 3 Satz 2 MinStG.

27

Die Vorschrift berücksichtigt nicht die unterschiedliche Asset-Intensität unterschiedlicher Geschäftsmodelle und bevorzugt hierdurch indirekt digitale Geschäftsmodelle, die typischerweise keine hohen materiellen Vermögenswerte in ihrer Bilanz zeigen. Dieses Ergebnis ist unter Berücksichtigung des ursprünglichen Zwecks der Säule 2, die unmittelbar aus den Arbeiten zum OECD BEPS Report Aktionspunkt 1 — Addressing the Tax Challenges of the Digital Economy folgt, nicht intuitiv, da digitale Ges...

Daten werden geladen...