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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Begründungspflicht

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Der Unionsgesetzgeber muss beim Erlass von Richtlinien des Weiteren seiner Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV nachkommen. Bei einer Verletzung der Begründungspflicht wird ein Rechtsakt in der Regel aufgehoben. Die Union soll in der Begründung ihre Absicht zur Förderung des Binnenmarktes darlegen. Art. 296 Abs. 2 AEUV legt allgemein fest, dass EU-Rechtsakte begründet sein müssen, ohne jedoch konkrete Anforderungen zu nennen. Auch der EuGH hat sich noch nicht abschließend zu den Anforderungen der Begründungspflicht geäußert. Grundsätzlich fordert Art. 296 AEUV eine so klare und eindeutige Begründung, die es dem Betroffenen ermöglicht, die Gründe der Maßnahme nachzuvollziehen und den Gerichtshof in die Lage zu versetzen, seine Kontrolle wahrnehmen zu können. Der genaue Umfang richtet sich nach der Intensität der Maßnahme. Die Ausgestaltung erfolgt durch das Protokoll (Nr. 2) über die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, das nach Art. 51 EUV Bestandteil des Primärrechts ist.

Der EuGH betont, dass die Begründung den Charakter des Rechtsakts ...

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