Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Erhöhung einer latenten Steuerschuld

216

Abs. 5 definiert den Terminus „Nicht geltend gemachte Abgrenzungen“ und eröffnet in Verbindung mit der Kürzungsvorschrift (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MinStG) die Möglichkeit, latente Steueraufwendungen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern im Zeitpunkt des Be S. 884 stehens nicht einzubeziehen, sondern erst in dem Geschäftsjahr, in dem sie tatsächlich anfallen (§ 50 Abs. 2 Nr. 1 MinStG). Hierzu regelt Abs. 5 zunächst, was als nicht geltend gemachte Abgrenzungen zu verstehen ist und welche Tatbestandsvoraussetzungen zu erfüllen sind.

217

Durch die Ausübung des Wahlrechts des § 50 Abs. 5 MinStG entfällt die Notwendigkeit, die Nachversteuerungsregelungen (§ 50a MinStG) anzuwenden, weil kein latenter Steueraufwand aus der Bildung oder Erhöhung einer passiven latenten Steuer bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes einbezogen wird und sich daher auch nicht die Frage nach deren Nachverfolgung stellt. Für berichtspflichtige Geschäftseinheiten kann damit eine nicht unerhebliche administrative Ermittlungsentlastung verbunden sein.

218

§ 50 Abs. 5 MinStG definiert, dass es sich bei einer nicht geltend gemachten Abgr...

Daten werden geladen...