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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Geschäftsjahr als Steuerberechnungszeitraum

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Für die Bestimmung des Mindeststeuer-Gewinns und des Mindeststeuer-Verlustes, sowie der angepassten erfassten Steuern knüpft das Mindeststeuergesetz unmittelbar an die Rechnungslegungsdaten an, vgl. § 15 Abs. 1 MinStG. Für die Berechnung der Steuer knüpft der Gesetzgeber an den Zeitraum an, für den die Daten im Konzernabschluss erhoben werden, vgl. § 94 Satz 1 MinStG. Das ist das Geschäftsjahr, für das die oberste Muttergesellschaft einen Konzernabschluss aufstellt. Die Definition hat der deutsche Gesetzgeber mit nur leichten sprachlichen Abweichungen aus Art. 3 Nr. 7 MinStRL bzw. Art. 10.1. „Fiscal Year“ übernommen.

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Handelsrechtlich fällt der Konzernabschluss stets auf den Abschlussstichtag des Mutterunternehmens, vgl. § 299 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr kann grds. frei gewählt werden, darf jedoch nicht länger als zwölf Monate dauern und kann ggf. kürzer sein (z.B. Rumpfgeschäftsjahr bei Umwandlung, Unternehmenszusammenschlüssen oder Gründung). In der Regel stimmt das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein.

IAS 1.37 geht ebenfalls von einer Dauer von 12 Monaten für ein ...

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