Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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§ 6 Abs. 2 Satz 2 MinStG bestimmt den Belegenheitsstaat einer transparenten Einheit u.a. in Abhängigkeit davon, ob sie zur Anwendung einer ausländischen anerkannten PES verpflichtet ist. Im Ergebnis ist eine solche transparente Einheit nicht als staatenlose Einheit zu behandeln.
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Entscheidend ist das Vorliegen einer anerkannten PES insbesondere für die in § 8 Abs. 2 und 3 sowie in § 11 Abs. 2 MinStG geregelten Besteuerungszugriffe (sog. Ordering Rule).
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§ 99 Abs. 3 MinStG i.V.m. § 5 MinStBV betrifft den Verteilungsansatz. Nach § 5 Abs. 4 MinStBV erhalten Steuerhoheitsgebiete nach einer anerkannten PES neben dem allgemeinen Abschnitt zudem die betreffenden staatsbezogenen Abschnitte, sofern hiernach ein (abstraktes) Besteuerungsrecht besteht.
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§ 99 Abs. 5 Nr. 2 MinStG enthält eine VO-Ermächtigung für die Bestimmung der Steuerhoheitsgebiete, die eine anerkannte PES eingeführt haben.