Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Transparente Einheiten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1)
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Die Beantragung des Safe Harbour ist nach Satz 3 Nr. 1 ausgeschlossen, wenn transparente Einheiten für Zwecke der nationalen Ergänzungsteuer keiner mit der Mindeststeuer vergleichbaren Steuerpflicht unterliegen oder die Ergänzungssteuer von diesen Einheiten nicht unmittelbar erhoben wird. Eine Rückausnahme gilt, wenn in einem solchen Fall eine Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 3 Abs. 6 MinStG).