Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Allgemeines
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§ 90 Abs. 2 Satz 1 MinStG enthält eine Sondervorschrift für die Anwendung der nationalen Ergänzungssteuer auf im Inland belegene Joint Ventures, Joint-Venture-Tochtergesellschaften und Betriebsstätten eines Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft. Damit bestehen grundsätzlich drei Anknüpfungspunkte für die nationale Ergänzungssteuer.