Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Niedrige Besteuerung der zwischengeschalteten Muttergesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Var. 1)
88
Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Var. 1 MinStG ist Voraussetzung, dass die im Teileigentum stehende Muttergesellschaft selbst eine niedrig besteuerte Einheit ist. Was unter einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit zu verstehen ist, ist in § 7 Abs. 22 MinStG definiert. Demnach handelt es sich bei einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit um eine Geschäftseinheit, die in einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet belegen oder staatenlos ist, in einem Geschäftsjahr einen Mindeststeuer-Gewinn verzeichnet und in diesem Jahr einem nach dem MinStG ermittelten effektiven Steuersatz unterliegt, der unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt.
89
Unter einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet ist gem. § 7 Abs. 23 MinStG ein Steuerhoheitsgebiet zu verstehen, in dem eine multinationale Unternehmensgruppe einen Mindeststeuer-Gesamtgewinn erzielt und im betreffenden Geschäftsjahr einem nach dem MinStG ermittelten effektiven Steuersatz unterliegt, der unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt.