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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Wahlrecht

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§ 40 MinStG ist als Wahlrecht ausgestaltet und findet sich daher in Teil 3, Abschnitt 3 „Wahlrechte bei der Gewinnermittlung“. Die Rechtsfolgen des Abs. 1 treten für den Steuerpflichtigen nur ein, wenn das Wahlrecht ausgeübt wird. Die Ausformung als Wahlrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ausübung nur in bestimmten Konstellationen wirtschaftlich sinnvoll ist und notwendig erscheint.

21

Die Ausübung des Wahlrechts ist in Erwägung zu ziehen, wenn ein Währungsrisiko bei einer Nettoinvestition in einen Geschäftsbetrieb durch ein Sicherungsgeschäft gesichert wird und der sich hieraus ergebende Gewinn oder Verlust im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen ist. In einem solchen Fall bildet die Vorgehensweise nach §§ 40, 21 MinStG die ertragsteuerliche Ermittlungslogik nach. Handelt es sich hingegen bei dem aus dem Sicherungsgeschäft resultierenden Gewinn um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme und bei einem Verlust um eine abzugsfähige Betriebsausgabe, erscheint die Ausübung des Wahlrechts nach Auffassung der OECD nicht sinnvoll. Grund hierfür ist, dass es dadurc...

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