Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Überblick

30

Das Wahlrecht nach § 37 Abs. 1 MinStG umfasst grundsätzlich die Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets, die einem gemeinsamen Gruppenbesteuerungssystem unterliegen. Die einheitliche Anwendung auf alle in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten ergibt sich zudem aus § 37 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 MinStG (s. Rz. 52).

Der persönliche Anwendungsbereich ist folglich aus der Bestimmung folgender Kriterien abzuleiten:

  • (i) Geschäftseinheit (s. Rz. 31 ff.),

  • (ii) Belegenheit der Geschäftseinheit (s. Rz. 34 f.) und

  • (iii) Erfassung durch ein gemeinsames Gruppenbesteuerungssystem (s. Rz. 36 ff.).

b) Geschäftseinheit

31

Eine Geschäftseinheit ist nach § 4 Abs. 2 MinStG jede Einheit einer Unternehmensgruppe sowie jede ihrer in einem anderen Steuerhoheitsgebiet belegenen Betriebsstätten mit Ausnahme der gem. § 5 MinStG ausgeschlossenen Einheiten.

S. 655

Eine Einheit ist gem. § 4 Abs. 6 MinStG jeder Rechtsträger oder Einrichtung, die ein auf die eigene Geschäftstätigkeit bezogenes Rechnungslegungswerk aufstellt oder aufzustellen hat mit Ausnahme der natürlichen Personen sowie Teile der öffentlichen Hand (s...

Daten werden geladen...