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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

Grundsätzlich sind im Inland belegene Geschäftseinheiten nach § 1 Abs. 1 MinStG steuerpflichtig, sofern sie zu einer Unternehmensgruppe gehören, die die Umsatzgrenze erreicht. Die Umsatzgrenze ist erreicht, wenn die Unternehmensgruppe in den Konzernabschlüssen der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier dem Geschäftsjahr unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahren jährliche Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausweist. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 MinStG ist § 63 MinStG zu beachten. Die Regelungen des § 63 MinStG dienen der genauen Ermittlung der Umsatzgrenze nach § 1 Abs. 1 MinStG und enthalten besondere Bestimmungen im Fall von Zusammenschlüssen oder Teilungen. § 63 MinStG regelt damit, wann Unternehmensgruppen in diesen Fällen unter die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes fallen.

2

Die Vorschrift des § 63 MinStG ist wie folgt aufgebaut:

  • Abs. 1 regelt die Konstellation, dass sich zwei oder mehr Unternehmensgruppen zu einer Unternehmensgruppe zusammenschließen (§ 63 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 5 Nr. 1 MinStG). In diesem Fall existiert für die Unternehmensgruppe in den Geschäftsjahren vor dem Zusammenschluss kein gemeinsamer Konzernabschluss, da jede Unternehm...

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