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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Zusammenfassung der Unternehmensgruppe (Abs. 1)

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Sind die Voraussetzungen des § 68 Abs. 7 MinStG gegeben, werden Geschäftseinheiten und ausgeschlossene Einheiten zu einer Unternehmensgruppe mit mehreren Muttergesellschaften zusammen S. 1101 gefasst. Dies gilt insbesondere für die Berechnung der Umsatzgrenze nach § 1 Abs. 1 MinStG. Betriebsstätten sind ebenfalls in eine Mehrmütter-Unternehmensgruppe einzubeziehen.

§ 68 Abs. 1 Satz 2 MinStG ergänzt den Anwendungsbereich einer Mehrmütter-Unternehmensgruppe um Einheiten die der Konzernabschluss der Mehrmütter-Unternehmensgruppe einbezieht oder an denen Einheiten der Mehrmütter-Unternehmensgruppe eine Kontrollbeteiligung halten. Damit schafft § 68 Abs. 1 Satz 2 MinStG eine Sonderregelung zu den nach § 5 MinStG ausgeschlossenen Einheiten, deren Umsatz mithin in die Umsatzgrenze des § 1 Abs. 1 MinStG miteinzubeziehen ist. Nach § 68 Abs. 1 Satz 2 MinStG werden ausgeschlossene Einheiten von dem Anwendungsbereich des MinStG jedoch wieder ausgenommen.

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Beispiel :

Unternehmensgruppe A und Unternehmensgruppe B haben eine Vereinbarung getroffen, durch die eine Verbundstruktur entsteht. Dadurch entsteht die Mehrmütter-Unternehmensgruppe AB. A-Co als Muttergesellschaft der ...

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