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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

D. Steuererstattungen und Steuergutschriften (Nr. 3)

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Die Kürzungsvorschrift in § 48 Nr. 3 MinStG dürfte eher untergeordnete Bedeutung haben. Sie kommt zur Anwendung, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 1. Erfasste Steuern wurden im aktuellen Geschäftsjahr erstattet oder gutgeschrieben;

  • 2. es handelt sich dabei nicht um anerkannte steuerliche Zulagen oder nicht anerkannte steuerliche Zulagen i.S.d. § 28 MinStG;

  • 3. die Erstattung oder Gutschrift wurde nicht bereits als Minderung des Steueraufwands im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag behandelt und

  • 4. es handelt sich nicht um eine Minderung der Steuerschuld für ein vorangegangenes Geschäftsjahr i.S.d. § 52 Abs. 2 MinStG (insoweit gehen die Regelungen des § 52 Abs. 2 MinStG vor) .

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§ 48 Nr. 3 MinStG betrifft damit Erstattungen oder Gutschriften von erfassten Steuern, die nicht bereits als Minderung des Steueraufwands erfasst worden sind. Nach der Gesetzesbegründung und dem Kommentar zu den GloBE-MV soll ein Anwendungsfall die Erstattung oder Gutschrift einer erfassten Steuer sein, die ursprünglich von einer anderen Geschäftseinheit geschuldet wurde. Hierbei kann es sich jedoch nicht um Fälle d...

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