Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Erfasste Steuern

18

§ 92 MinStG ist eine von § 49 MinStG abweichende Vorschrift im Hinblick auf die Zurechnung erfasster ausländischer Steuern an einen nach § 1 MinStG Steuerpflichtigen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt. Die Voraussetzung, dass es sich um erfasste Steuern gem. § 45 MinStG (sog. Covered taxes) handeln muss, folgt bereits aus § 49 MinStG. Grund für diese Beschränkung der Zurechnung auf erfasste Steuern ist, dass nur diese für die Ermittlung des staatenbezogenen effektiven Steuersatzes beachtlich sind (zu den Einzelheiten s. § 45 MinStG Rz. 1 ff., § 49 MinStG Rz. 1 ff. und § 53 MinStG Rz. 1 ff.). Die Rubrik der erfassten Steuern beschreibt bestimmte Steuerarten, die im Rahmen des Betrags der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit gem. § 42 MinStG berücksichtigt werden, d.h. deren Erhebung die international vereinbarte, beachtliche Besteuerung für die Berechnung des effektiven Steuersatzes ist. Wie sich aus § 49 Abs. 1 Nrn. 1—5 MinStG ergibt, ist Gegenstand der Zurechnung der jeweils im Jahresabschluss ausgewiesene Betrag an erfassten Steuern. Dies gilt trotz des insoweit unp...

Daten werden geladen...