Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
6
Die Vorschrift dient der Umsetzung des Art. 23 der innerhalb der Europäischen Union zwingend umzusetzenden MinStRL. Ausweislich der dort genannten Erwägungsgründe basiert die MinStRL auf der auf Art. 115 AEUV gestützten Richtlinienkompetenz des Rates und soll die inhaltsgleiche Umsetzung der Vorgaben der GloBE-MV, insbesondere angesichts deren Komplexität und der grenzüberschreitenden Regelungsaspekte, innerhalb der EU sicherstellen. Die Umsetzung der Vorschrift begegnet daher keinen unionsprimärrechtlichen Bedenken.
7
Aufgrund der EU-rechtlich gebotenen Umsetzung und der für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich begünstigenden Wirkung (s. Rz. 2) sollten sich darüber hinaus auch aus verfassungsrechtlicher Sicht im Grundsatz keine Bedenken ergeben.