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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Rechtsentwicklung

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Im Diskussionsentwurf zum MinBestRL-UmsG wurden im § 86 erste Bußgeldregelungen vorgeschlagen, die lediglich vorsätzliche oder leichtfertige Nichtabgaben oder verspätete Einreichungen des Mindeststeuer-Berichts als Ordnungswidrigkeiten erfassten. In Abs. 2 des § 86, der die Bußgeldhöhe regeln sollte, wurde im Diskussionsentwurf zunächst lediglich ein Platzhalter („[...]“) verwendet.

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Der Referentenentwurf erweiterte diese in § 92, indem er zusätzlich unrichtige und nicht vorschriftsmäßige Übermittlungen einbezog und die konkrete Bußgeldhöhe auf bis zu 30.000 € statuierte. Die Festsetzung der Geldbuße für die Nichtabgabe, die als eine Form der Steuergefährdung angesehen wird, muss das Abstandsgebot zum Höchstbetrag der Geldbuße für leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 Abs. 2 AO berücksichtigen. Letztere kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

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Des Weiteren wurde das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde festgelegt und die Anwendung bestimmter Abschnitte der Abgabenordnung vorgesehen (§ 410 AO). Eine Übergangsregelung im Kontext der Bußgeldtat...

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