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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Erfasste latente Steuern (Nr. 1 Halbs. 2)

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§ 19 Nr. 1 Halbs. 2 MinStG erweitert die Korrekturgröße auf erfasste latente Steuern. Diese müssen daher in Bezug auf eine erfasste Steuer i.S.d. § 45 Abs. 1 MinStG gebildet worden sein (s. Rz. 21 und § 45 MinStG Rz. 22 und 25). Eine entsprechende Korrektur im Rahmen der Ermittlung des Mindesteuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts ist aus denselben systematischen Gründen wie für laufende erfasste Steuern geboten, da sich latente Steuern im Rahmen der Ermittlung des effektiven Steuersatzes (§ 53 MinStG) als Teil der angepassten erfassten Steuern steuerquotenerhöhend oder -mindernd auswirken (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 50 MinStG). Aufgrund des dem § 45 Abs. 2 Nr. 2 MinStG immanenten Begriffsverständnisses, dass nur laufende Steuern für Vor-Übergangsjahre keine erfassten Steuern darstellen (s. Rz. 33a), greift die Korrekturverpflichtung nach § 19 Nr. 1 Halbs. 2 MinStG für jeglichen latenten Steueraufwand oder -ertrag, ungeachtet dessen, ob die zugrunde liegenden Sachverhalte Vor-Übergangsjahre oder spätere Jahre betreffen bzw. in diesen Jahren verursacht wurden.

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Sofern der Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. -fehlbet...

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