Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Bei der Berücksichtigung von Joint Ventures stellen sich grundsätzlich die gleichen Fragen wie bei anderen Geschäftseinheiten. Allerdings ist unklar, ob in diesem Fall die Niederlassungsfreiheit oder Kapitalverkehrsfreiheit gilt. Nach der Rechtsprechung des EuGH hängt das Zusammenspiel zwischen Art. 49 und Art. 63 AEUV — insbesondere im Steuerrecht — davon ab, wie eine nationale Regelung ausgestaltet ist.
Wenn eine Steuerregelung nur für Beteiligungen gilt, die eine Kontrolle über ein Unternehmen voraussetzen, fällt sie unter die Niederlassungsfreiheit. Gibt es jedoch einen Bezug zu einem Drittstaat und betrifft die Regelung auch Beteiligungen ohne beherrschenden Einfluss, dann wird sie unter der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) geprüft — selbst wenn im konkreten Fall eine hohe Beteiligung besteht. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass Kontrolle nicht nur durch eine direkte Beteiligung entstehen muss. Nach IFRS 10 reicht es aus, wenn ein Investor Anteile hält und wesentliche Entscheidungen des Unternehmens be...