Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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f) Nachgeschaltete Einheiten
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Holdinggesellschaften und andere Einheiten, die von Investmenteinheiten gehalten werden, können unter bestimmten Voraussetzungen derivativ über den Status ihrer unmittelbaren und mittelbaren Anteilseigner ebenfalls als Investmenteinheiten qualifizieren. Dies gilt nicht für Versicherungs-Investmenteinheiten, die nicht zu der Gruppe der Investmenteinheiten gehören, obwohl dies aus Sicht des Autors ebenfalls wünschenswert wäre, da es zur Vereinfachung und Vereinheitlichung beitragen würde.
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Die Vorschriften im Lux-MinStG orientieren sich stark an der Richtlinie. In der Praxis ist aufgrund der unterschiedlichen Beteiligungsschwellen und Voraussetzungen bei mehrstufigen Fonds- und Holdingstrukturen eine detaillierte Einzelfallanalyse für die Qualifizierung der jeweiligen Einheiten erforderlich, da sich bereits kleine Änderungen der Beteiligungsstruktur, bspw. durch Co-Investments oder Management-Beteiligungen, auf das Ergebnis auswirken können.
aa) Nachgeschaltete Investmenteinheiten i.S.v. Art. 3 Nr. 30 Buchst. b Lux-MinStG
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Eine Holdinggesellschaft oder andere nac...