Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Art. 46 der MinStRL schreibt vor, dass im Rahmen der nationalen Gesetzgebung Sanktionen in erforderlichem Maße festzulegen sind, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Dies ist wichtig um international „Penalty-Shopping“ zu vermeiden. Das Vertrauen in ein gerechtes und effektives (Mindest-)Steuersystem ist wesentlich für die gesellschaftliche Akzeptanz. Wirksame Sanktionen tragen dazu bei, das Vertrauen zu stärken, indem sie sicherstellen, dass alle mindeststeuerpflichtigen Unternehmensgruppen auch ihren fairen Mindeststeueranteil tatsächlich leisten — unabhängig davon, in welchem Staat einzelne Konzerneinheiten ansässig sind. Nur so wird der Grundgedanke einer gerechten und „globalen“ Mindeststeuer verwirklicht und sichergestellt. Letztlich ist dies ein elementarer Baustein und wesentlicher Aspekt des Mindeststeuersystems, weshalb auch die jüngsten Entwicklungen, dass die US-Mindeststeuerregime und die OECD-Mindeststeuer künftig nebeneinander zur Anwendung kommen sollen (sog. „Side-by-Side-System“), zu Recht in ...