Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Beteiligung an einer Einheit (Abs. 20 Satz 1)
a) Konsolidierung der Einheit im Konzernabschluss
aa) Art der Beteiligung
150
Bei einer Kontrollbeteiligung handelt es sich um eine Beteiligung an einer Einheit, die nach den angewandten Rechnungslegungsstandards beim Halter der Beteiligung zur Verpflichtung führt, die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der Einheit im Konzernabschluss zu konsolidieren.
151
Entscheidendes Kriterium einer Kontrollbeteiligung ist somit, dass das Innehaben einer Beteiligung an einer Einheit zur Verpflichtung führt, diese in den Konzernabschluss (mittels Vollkonsolidierung) einzubeziehen. Mit einer Vollkonsolidierung geht die Verpflichtung einher, die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie die zahlungsstrombasierten Informationen der Einheit im Konzernabschluss so darzustellen, als ob sie — zusammen mit den anderen einbezogenen Gesellschaften und Betriebsstätten — eine fiktive rechtliche Einheit bilden.
152
Was als „Beteiligung an einer Einheit“ zu verstehen ist, wird im MinStG nicht definiert oder in andere...