Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Geschäftseinheit einer Unternehmensgruppe
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Der Steuerpflicht unterliegen nur im Inland belegene Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe. Der Begriff der Geschäftseinheit ist in § 4 Abs. 2 MinStG legaldefiniert. Der Begriff der Unternehmensgruppe wird in § 4 Abs. 1 MinStG definiert.