Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Ausnahme für zulässige Ausschüttungssteuersysteme (Abs. 4 Satz 1)
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§ 51 Abs. 4 Satz 1 MinStG schließt das Wahlrecht nach § 51 Abs. 1 MinStG in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete mit einem zulässigen Ausschüttungssteuersystem i.S.v. §§ 7 Abs. 36, 71 MinStG aus (s. Rz. 8). Dies wird damit begründet, dass der Ansatz eines fiktiven latenten Steueranspruchs im Falle eines Verlustes zu einem „überhöhten“ effektiven Steuersatz in einem Steuerhoheitsgebiet mit einem zulässigen Ausschüttungssteuersystem führen würde, weil in diesen Systemen eine Steuer nur anfällt, wenn Gewinne ausgeschüttet werden.