Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Berücksichtigung steuerrechtlicher asymmetrischer Währungsgewinne und -verluste
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In einem zweiten Schritt sind die asymmetrischen Währungsgewinne und -verluste, die als Teil der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden, als weiterer Korrekturposten bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns aufzunehmen. Dies geschieht durch die Hinzurechnung von asymmetrischen Fremdwährungsgewinnen und die Kürzung um asymmetrische Fremdwährungsverluste (§ 18 Nr. 5 Halbs. 1 MinStG). Im Einzelnen handelt es sich um die Währungseffekte aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen in dritter Währung (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 MinStG) und der handelsrechtlichen funktionalen Währung (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 MinStG) in die steuerrechtliche funktionale Währung, wie sie Abbildung 2 (Rz. 35) entnommen werden können.
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Nach Durchführung der dargestellten Schritte werden die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder -Jahresfehlbetrag enthaltenen handelsrechtlichen durch die steuerlichen asymmetrischen Währungsgewinne und -verluste ersetzt und insoweit die Vorgehensweise bei der Ermittlung der steuerliche Bemessungsgrundlage nachvollzogen.