Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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§ 10 MinStG steht im Zusammenhang mit §§ 8 ff. MinStG und findet nur im Rahmen der PES Anwendung. Ferner greift die Regelung nur auf Ebene der oberen Muttergesellschaft, bei der eine Doppelbesteuerung eintreten würde. Der Anwendungsbereich des § 10 MinStG ist nur eröffnet, wenn die Sub S. 227 sidiaritätsregelungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 8 Abs. 3 Satz 1 MinStG (bzw. eine vergleichbare ausländische Regelung) keine Anwendung finden.