Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Buchwert beim Leasing (Abs. 3 Satz 2)
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Nach Satz 2 ist für die Ermittlung des übersteigenden Betrag nach Abs. 2 Satz 2 für das Nutzungsrechts des Leasingnehmers auf den durchschnittlichen Betrag des Nutzungsrechts am Beginn und Ende des Geschäftsjahres abzustellen. Diese Ergänzung gehört ebenfalls zu den OECD-VWL Juli 2023 (vgl. Rz. 25).