Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Zusammenhang von § 23 MinStG und § 18 Nr. 5 MinStG
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Die Regelungen des § 23 MinStG definieren in Abs. 2 die Währungen, die für das Entstehen von asymmetrischen Fremdwährungsgewinnen und -verlusten von Bedeutung sind. Darüber hinaus beleuchtet Abs. 1 die Ursachen für das Entstehen von asymmetrischen Fremdwährungsgewinnen und -verlusten in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung sowie im Rahmen der Erstellung des handelsrechtlichen Abschlusses. Für Zwecke der Überleitung vom Mindeststeuer-Jahresüberschuss auf den Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MinStG) sind Korrekturen in Form von Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen. Ausgangspunkt bildet somit der Mindeststeuer-Jahresüberschuss, der in funktionaler Währung für Zwecke der Rechnungslegung zu erstellen ist und der asymmetrische Fremdwährungsgewinne und -verluste enthält. Im Rahmen der Überleitung auf den Mindesteuer-Gewinn sind diese zu eliminieren und durch die asymmetrischen Fremdwährungsgewinne und -verluste zu S. 437 ersetzen, die sich unter Verwendung der funktionalen Währung für steuerliche Zwecke ergeben (§ 18 Nr. 5 MinStG).