Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Qualifizierter Konzernabschluss als Datenbasis (Abs. 1 Satz 2)
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Joint Ventures und ggf. ihre Tochtergesellschaften sind im länderbezogenen Bericht der Unternehmensgruppe nicht erfasst (s. Rz. 3). Für die Zwecke der Safe-Harbour-Tests sind deshalb die Daten des qualifizierten Konzernabschlusses i.S.d. § 87 Nr. 1 Satz 2 MinStG relevant. Aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise (s. Rz. 16) kann dabei auch ein Rechnungslegungsstandard herangezogen werden, der von demjenigen für die konsolidierte Konzernbilanz der obersten Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe abweicht. Sofern es sich bei einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft um eine Geschäftseinheit i.S.d. § 87 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c MinStG handelt, bedarf es außerdem einer Modifikation der dort genannten Variante eines qualifizierten Konzernabschlusses. Ist die Joint-Venture-Gruppe mangels Erreichens der dafür maßgeblichen Schwellenwerte als solche nicht zur Erstellung eines eigenen länderbezogenen Berichts verpflichtet, so kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Jahresabschluss der unwesentlichen Geschäftseinheit tatsächlich für den länderbezogenen Bericht verwendet wurde. Im Wege der r...