Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Ergebnisvereinnahmung von Anteilen an Gesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
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In einem IFRS-Konzernabschluss sind die Anteile an assoziierten Gesellschaften (Associates) sowie für Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) nach der Equity-Methode zu bilanzieren (IAS 28 Par. 16, § 312 Abs. 3 HGB). In Anwendung dieser Methode sind im Abschluss des Anteilseigners die Anteile im Zeitpunkt der Ersterfassung mit den Anschaffungskosten anzusetzen. In Zuge der Folgebewertung hat der Anteilseigner seinen Beteiligungsbuchwert entsprechend seinem Anteil am Gewinn oder Verlust sowie an der Veränderung von anderen Komponenten des Eigenkapitals (z.B. Sonstiges Ergebnis) zu erhöhen oder zu reduzieren (IAS 28 Par. 10, § 312 Abs. 4 HGB). Dies impliziert, dass der Anteilseigner das vom Beteiligungsunternehmen erwirtschaftete Periodenergebnis phasengleich vereinnahmt und in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Dividende, sondern unter einer gesonderten Bezeichnung S. 382 (z.B. „Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen“ , „Ergebnis aus A...