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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Anwendung der PES (Abs. 2)

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§ 67 Abs. 2 MinStG regelt die Anwendung für Joint Venture. Demnach wendet eine Muttergesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einem Joint Venture oder einer seiner Tochtergesellschaften beteiligt ist, die PES entsprechend der §§ 8 bis 10 MinStG auf den ihr zuzurechnenden Anteil an dem Steuererhöhungsbetrag eines Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe an. Durch die Regelung wendet ein Joint Venture selbst keine PES an und wird nicht zum Steuersubjekt.

Die Regelung beschränkt die Anwendung der PES auf den Steuererhöhungsbetrag des Joint Ventures oder eines Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe, der der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Auf Ebene der Muttergesellschaft sind die §§ 8 bis 10 MinStG anzuwenden. Der Betrag, der dem anderen Joint-Venture-Partner zuzurechnen ist, bleibt dabei unberücksichtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass auch dieser Joint-Venture-Partner im Anwendungsbereich der Mindeststeuer liegt und den entsprechenden Betrag versteuern muss. Sollte der Joint-Venture-Partner nicht unter die Mindeststeuer fallen, wird der Betrag vollständig ignoriert, sofern keine NES erhobe...

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