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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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§ 4 MinStG definiert den Umfang der Unternehmensgruppe und ihre Bestandteile. Die Vorschrift ist damit von fundamentaler Bedeutung für das gesamte Gesetz, da sie den Umfang festlegt, auf dem die Anwendung, Berechnung und Administration der Mindeststeuer basiert. Ohne die in § 4 MinStG definierten Begriffe wie „Unternehmensgruppe“, „Oberste Muttergesellschaft“, „Geschäftseinheit“ oder „Betriebsstätte“ wären die nachfolgenden Abschnitte des Gesetzes nicht anwendbar oder auslegbar.

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§ 4 MinStG stellt somit das taxonomische Fundament des MinStG dar. Die dort definierten Einheiten (Unternehmensgruppe, Geschäftseinheit, Betriebsstätte, etc.) sind die Objekte und Subjekte, auf die S. 63 sich alle weiteren Regelungen beziehen. Die Vorschriften zum Anwendungsbereich (§§ 16 MinStG) legen fest, wer dem Grunde nach steuerpflichtig ist und nutzen dabei direkt oder indirekt die Definitionen aus § 4 MinStG. Die Berechnungsvorschriften (Teile 3, 4, 5, 7 und 9 MinStG) ermitteln die relevanten Größen (Mindeststeuergewinn, erfasste Steuern, effektiver Steuersatz und Ergänzungssteuerbetrag) auf Basis der Ergebnisse dieser in definierten Einheiten und ihrer Aggregation oder Aufteilung nach Steuerhoheitsgebieten oder Beteiligungsstrukturen. Die Regeln für

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