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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Wird die Anwendung des SES-SH beantragt und liegen dessen Voraussetzungen vor, reduziert sich der in § 11 Abs. 1 MinStG vorgesehene SES-Betrag auf null. Hingegen wird aufgrund der beschränkten Wirkung des SES-SH (s. Rz. 1) der allgemeine Steuererhöhungsbetrag des § 54 Abs. 2 MinStG für das betreffende Steuerhoheitsgebiet nicht ebenfalls auf null herabgesetzt.

Der SES-SH nach § 89 MinStG steht für das Steuerhoheitsgebiet, in dem die oMG gelegen ist, in einem Ausschlussverhältnis zum CbCR-Safe-Harbour des § 84 MinStG (s. Rz. 28).

Die ausnahmsweise Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme u.a. des SES-SH ist in § 78 MinStG geregelt (näher § 78 MinStG Rz. 1 ff.).

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