Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
15
Wird die Anwendung des SES-SH beantragt und liegen dessen Voraussetzungen vor, reduziert sich der in § 11 Abs. 1 MinStG vorgesehene SES-Betrag auf null. Hingegen wird aufgrund der beschränkten Wirkung des SES-SH (s. Rz. 1) der allgemeine Steuererhöhungsbetrag des § 54 Abs. 2 MinStG für das betreffende Steuerhoheitsgebiet nicht ebenfalls auf null herabgesetzt.
Der SES-SH nach § 89 MinStG steht für das Steuerhoheitsgebiet, in dem die oMG gelegen ist, in einem Ausschlussverhältnis zum CbCR-Safe-Harbour des § 84 MinStG (s. Rz. 28).
Die ausnahmsweise Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme u.a. des SES-SH ist in § 78 MinStG geregelt (näher § 78 MinStG Rz. 1 ff.).